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Neuer Dachstuhl aus Holz vor blauem Himmel während der Bauphase

Haus aufstocken: Kosten, Statik und Genehmigung 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aufstockung kostet am Markt etwa 1.800 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter neuer Wohnfläche, Holzbau liegt meist am unteren Ende.
  • Ob aufgestockt werden kann, entscheidet zuerst die Statik: Wände, Fundamente und die oberste Geschossdecke müssen die zusätzliche Last tragen.
  • Eine Aufstockung ist in Bayern genehmigungspflichtig. Die neue Wandhöhe vergrößert die Abstandsflächen, das ist auf engen Grundstücken die häufigste Hürde.
  • Seit 2025 erleichtert die Bayerische Bauordnung die einmalige Aufstockung um ein Geschoss beim Brandschutz: Der Bestand muss trotz höherer Gebäudeklasse nicht angepasst werden.
  • Energetische Maßnahmen an einer Aufstockung sind über die BEG förderfähig. Muss das alte Dach ohnehin erneuert werden, verschiebt sich die Rechnung zugunsten der Aufstockung.
Wer mehr Wohnfläche braucht, aber kein Grundstück übrig hat, kann nur in die Höhe gehen. Die Aufstockung macht aus einem eingeschossigen Bungalow ein zweigeschossiges Haus, aus einem Satteldach mit niedrigem Kniestock ein volles Obergeschoss oder schafft eine eigene Wohnung für Kinder oder Eltern. Sie verbraucht keinen Garten und keine zusätzliche Grundfläche.
Dafür ist sie anspruchsvoller als ein Anbau. Das Bestandshaus muss die neue Etage tragen, das Dach wird abgenommen, und das Baurecht schaut genau auf Höhe und Abstand zum Nachbarn. Dieser Beitrag zeigt, was eine Aufstockung kostet, was die Statik leisten muss und was die Bayerische Bauordnung verlangt.

Was kostet es, ein Haus aufzustocken?

Die Marktangaben für 2026 liegen bei etwa 1.800 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter neuer Wohnfläche, schlüsselfertig. Bei einer Etage mit 100 Quadratmetern ergibt das grob 180.000 bis 350.000 Euro. Der Unterschied zwischen den Quellen ist dabei größer als der zwischen den Bauweisen.
  1. Holzrahmen- oder Holztafelbau: etwa 1.800 bis 3.000 Euro pro Quadratmeter. Leicht, weitgehend vorgefertigt, kurze Zeit mit offenem Dach.
  2. Massivbau: etwa 2.000 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter. Höheres Gewicht, längere Bauzeit, setzt mehr Tragreserven im Bestand voraus.
  3. Kniestockerhöhung: Statt eines vollen Geschosses wird nur die Außenwand unter dem Dach angehoben. Am Markt etwa 40.000 bis 65.000 Euro, oft die günstigste Art, einen Dachraum voll nutzbar zu machen.
In vielen Angeboten nicht enthalten sind die Ertüchtigung des Bestands, Gerüst und Wetterschutz, die neue Treppe und die Erweiterung der Haustechnik. Für Planung und Fachingenieure sollten Sie zusätzlich 10 bis 15 Prozent ansetzen, für Gebühren und Nebenkosten weitere 5 bis 10 Prozent.

Warum fast immer in Holz aufgestockt wird

Holz trägt im Verhältnis zu seinem Eigengewicht viel. Eine leichte Aufstockung kommt deshalb oft mit den Reserven aus, die Wände und Fundamente eines Altbaus ohnehin haben, während eine massive Etage teure Verstärkungen nach sich ziehen kann. Dazu kommt die Vorfertigung: Wände und Decken werden in der Halle gebaut und in wenigen Tagen montiert. Das Dach ist entsprechend kurz offen, und im Erdgeschoss kann häufig weiter gewohnt werden. Die Schwachstelle leichter Bauweisen ist der Schallschutz, der eigene Aufbauten braucht.
Zimmerer montiert eine Holzrahmenwand vor blauem Himmel

Trägt mein Haus eine zusätzliche Etage?

Das ist die erste Frage, und sie lässt sich nur am Gebäude beantworten. Ein Tragwerksplaner prüft, ob Außen- und Innenwände, Fundamente und Baugrund die zusätzliche Last aufnehmen und ob die bisherige oberste Decke als Geschossdecke taugt. Viele Häuser haben mehr Reserven, als ihre Eigentümer vermuten. Wo nicht, sind eine verstärkte Decke, ein Ringanker oder ertüchtigte Fundamente übliche Lösungen.
Grundlage sind möglichst die alten Baupläne und die Statik aus der Bauakte. Fehlen sie, braucht es eine Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen. Diese Untersuchung kostet Geld, ist aber billiger als eine Planung, die später an der Statik scheitert.

Wie lange dauert eine Aufstockung?

Die reine Bauzeit liegt nach Marktangaben bei etwa 4 bis 8 Wochen für eine Kniestockerhöhung, 8 bis 16 Wochen für eine Aufstockung in Holzrahmenbau und 12 bis 20 Wochen in Massivbau. Davor liegen Bestandsaufnahme, Planung und Genehmigung. Wer im Frühjahr bauen will, sollte im Herbst davor mit der Planung beginnen.
Neues Geschoss in Holzrahmenbauweise im Rohbau mit sichtbarer Holzbalkendecke

Brauche ich für eine Aufstockung eine Baugenehmigung?

Ja. Verfahrensfrei ist in Bayern seit 2025 nur der Ausbau eines bestehenden Dachgeschosses zu Wohnzwecken, solange die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt im Übrigen bleiben. Eine Aufstockung verändert beides. Liegt das Grundstück in einem qualifizierten Bebauungsplan und hält die Aufstockung ihn ein, kommt die Genehmigungsfreistellung nach Artikel 58 BayBO in Frage, sonst das vereinfachte Genehmigungsverfahren.
  • Abstandsflächen: Sie betragen nach Artikel 6 BayBO 0,4 der Wandhöhe, mindestens 3 Meter. Wird die Wand höher, wächst die nötige Abstandsfläche mit. Auf schmalen Grundstücken ist das oft die entscheidende Grenze.
  • Bebauungsplan: Er kann die Zahl der Vollgeschosse, Wand- und Firsthöhen und die Geschossflächenzahl begrenzen.
  • Ohne Bebauungsplan: Im Innenbereich muss sich das Haus nach Paragraph 34 Baugesetzbuch in die Umgebung einfügen. Für die Schaffung von Wohnraum lässt das Gesetz inzwischen mehr Abweichungen zu als früher.
  • Stellplätze: Seit Oktober 2025 gibt es in Bayern eine Stellplatzpflicht nur noch über eine gemeindliche Satzung, und für die Aufstockung von Wohngebäuden darf eine Satzung keine Stellplätze verlangen.

Was gilt beim Brandschutz?

Mit der Höhe kann sich die Gebäudeklasse ändern, etwa von Klasse 1 oder 2 auf Klasse 3 oder 4. Früher hätte das Anforderungen an den gesamten Bestand ausgelöst. Seit dem 1. Januar 2025 regelt Artikel 46 Absatz 6 BayBO eine Erleichterung: Wird ein bestehendes Gebäude zur Schaffung von Wohnraum erstmals um höchstens ein Geschoss aufgestockt, müssen die vorhandenen Bauteile nicht angepasst werden, und für die Aufstockung gelten die Anforderungen der bisherigen Gebäudeklasse. Die Erleichterung gilt nur einmal. Ein zweiter Rettungsweg für die neuen Wohnräume bleibt Pflicht.

Welche energetischen Anforderungen und welche Förderung gibt es?

Die neue Etage muss nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gut gedämmt sein: Der Wärmeverlust ihrer Außenbauteile darf höchstens das 1,2-Fache des Referenzgebäudes betragen. Kommen mehr als 50 Quadratmeter zusammenhängende Nutzfläche hinzu, ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen, der unter einem neuen Dach besonders wichtig ist.
Energetische Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Dachgeschossaufstockung sind nach den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Entsteht in der Aufstockung ausschließlich eine neue Wohnung, gilt sie dagegen als Neubau. Für selbst genutzten Wohnraum bietet zudem die BayernLabo ein zinsverbilligtes Darlehen, das ausdrücklich auch Aufstockungen umfasst. Die Konditionen haben sich im Juli 2026 geändert, der aktuelle Stand gehört vor jede Planung. Einen Überblick gibt unser Beitrag zur Förderung für die Sanierung.

Aufstocken, anbauen oder das Dach ausbauen?

Ist der Dachraum hoch genug, ist der Dachausbau fast immer die günstigste Lösung und in Bayern verfahrensfrei. Reicht er nicht, stehen Aufstockung und Anbau zur Wahl. Der Anbau ist pro Quadratmeter meist günstiger, braucht aber Grundstücksfläche und ein neues Fundament. Die Aufstockung spart den Garten und ist dann im Vorteil, wenn das alte Dach ohnehin erneuert werden müsste: Die Kosten einer Dachsanierung fallen dann nicht mehr zusätzlich an.

Fazit

Eine Aufstockung kostet grob 1.800 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter und ist damit kein günstiger Weg zu mehr Wohnfläche, aber oft der einzige, der den Garten erhält. Ob sie gelingt, entscheiden drei Punkte, die vor jedem Angebot geklärt sein sollten: die Tragreserven des Bestands, die Abstandsflächen auf dem Grundstück und die Frage, ob das Dach ohnehin fällig ist. Die bayerischen Erleichterungen beim Brandschutz und bei Stellplätzen haben die Aufstockung seit 2025 deutlich einfacher gemacht. Wie wir Bestandshäuser umbauen und erweitern, zeigt unsere Seite zur Sanierung und Erweiterung von Einfamilienhäusern.
Trägt Ihr Haus eine weitere Etage? Wir klären das zuerst
Schicken Sie uns Baujahr, Fotos und wenn vorhanden die alten Baupläne. Wir sagen Ihnen, was baurechtlich auf Ihrem Grundstück möglich ist, was die Statik voraussichtlich verlangt und ob Aufstockung, Anbau oder Dachausbau die bessere Wahl ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei.