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Förderung für die Sanierung 2026: KfW & BAFA im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Sanierungen werden 2026 über zwei Wege gefördert: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
  • Die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat mehrere Fördersätze gesenkt – und viele sinken schrittweise weiter. Wer saniert, sollte die aktuellen Konditionen kennen und Anträge klug timen.
  • Für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik) gibt es 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) einen Bonus obendrauf.
  • Beim Heizungstausch sind über die KfW bis zu 70 % Zuschuss möglich – gestaffelt nach Einkommen und Tempo des Austauschs.
  • Der wichtigste Grundsatz bleibt: Antrag stellen, bevor die Sanierung beginnt – am besten mit einem Energie-Effizienz-Experten an der Seite.
Eine Sanierung ist eine Investition – und der Staat beteiligt sich daran. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite können die Kosten spürbar senken, doch das Förderdickicht aus KfW, BAFA und diversen Boni ist für viele Eigentümer schwer zu durchschauen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten zudem reformierte Konditionen, und einige Sätze sinken in den kommenden Monaten weiter. Dieser Beitrag zeigt Ihnen kompakt, welche Förderungen es 2026 gibt, wie sie grob ausfallen und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Was fördern KfW und BAFA bei der Sanierung 2026?

Die Sanierungsförderung in Deutschland läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie ist auf zwei Institutionen aufgeteilt:
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – zuständig für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, ausgezahlt als direkter Zuschuss.
  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) – zuständig für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss) sowie für den Heizungstausch (Zuschuss).
Welcher Weg passt, hängt vom Vorhaben ab: Wer einzelne Bauteile erneuert, geht meist zur BAFA. Wer das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard hebt, nutzt die KfW. Beides lässt sich unter Bedingungen kombinieren – aber nicht doppelt für dieselbe Maßnahme.

Wie funktionieren die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?

Für einzelne Sanierungsschritte zahlt die BAFA einen direkten Zuschuss. Gefördert werden unter anderem:
  • Dämmung von Fassade, Dach, Geschoss- und Kellerdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • sommerlicher Wärmeschutz (z. B. außenliegende Verschattung)
  • Anlagentechnik (etwa Lüftung mit Wärmerückgewinnung)
  • Optimierung einer bestehenden Heizung
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Setzen Sie eine Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, kommt ein Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu – seit dem 21. Juli 2026 allerdings nur noch auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Die effektive Förderquote liegt damit zwischen 15 % und knapp 18 %.
Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; mit iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich deshalb doppelt: höhere Förderobergrenze und ein klarer Stufenplan für Ihr Gebäude (mehr dazu in unserem Beitrag zur energetischen Sanierung).

Was bringt der KfW-Kredit für die Komplettsanierung?

Wer sein Haus umfassend auf einen Effizienzhaus-Standard saniert, nutzt den KfW-Kredit 261. Er kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Aktuell gilt:
  • Kredit bis 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • ein Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhaus-Standard abhängt. Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurden diese Zuschüsse gesenkt; für die niedrigeren Standards (Effizienzhaus 85 und 70 ohne Erneuerbare-Energien-Klasse) entfällt der Zuschuss, es bleibt der günstige Kredit.
  • zusätzlich 50 % Zuschuss zu Fachplanung und Baubegleitung, gedeckelt auf 5.000 Euro je Wohneinheit (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 2.000 Euro (Mehrfamilienhäuser)
Voraussetzung ist die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Auch Baudenkmäler lassen sich als „Effizienzhaus Denkmal" fördern – wie Sie dort Förderung und Steuervorteile clever kombinieren, lesen Sie in unserem Beitrag „Denkmalimmobilie sanieren". Weil sich die genauen Zuschusssätze laufend ändern, prüfen wir für Ihr Projekt die aktuell beste Variante.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?

Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe) wird über die KfW (Programm 458) als Zuschuss gefördert. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
  • Grundförderung: 30 % – für alle Eigentümer
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 16 % – für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige alte Heizung frühzeitig austauschen (dieser Bonus sinkt ab 2027 halbjährlich weiter)
  • Einkommensbonus – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 Euro: 40 %; 30.000 bis 40.000 Euro: 30 %; 40.000 bis 50.000 Euro: 10 %
Der frühere Effizienzbonus ist mit der Reform entfallen. Alle Boni zusammen sind auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt (Größenordnung rund 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, nach der Reform schrittweise sinkend). Für Familien gilt: Pro Kind werden bei der Einkommensprüfung 10.000 Euro abgezogen, wodurch sich die Förderstufe verbessern kann.

Was müssen Sie beim Förderantrag beachten?

Egal ob BAFA oder KfW: Der häufigste und teuerste Fehler ist der falsche Zeitpunkt. Beachten Sie:
  1. Antrag vor Beginn: Fördermittel müssen beantragt sein, bevor die Sanierung startet – bei Einzelmaßnahmen genügt ein zuvor geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung.
  2. Energie-Effizienz-Experte: Für fast alle Programme ist ein zertifizierter Experte Pflicht – er ist selbst teilweise förderfähig.
  3. Fristen und Nachweise: Nach Abschluss müssen Sie die Umsetzung fristgerecht nachweisen.
  4. Reihenfolge klug wählen: BAFA-Einzelmaßnahme und KfW-Komplettsanierung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.
In unseren Sanierungsprojekten im Raum Ingolstadt entscheidet oft genau diese Reihenfolge – etwa erst geförderte Einzelmaßnahmen, später die Komplettsanierung – über mehrere Tausend Euro Förderung. Es lohnt sich, das von Anfang an durchzurechnen.

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Bestandsaufnahme & Ziel: Einzelne Maßnahme oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus?
  2. Energieberatung / iSFP: Energie-Effizienz-Experten einbinden, Sanierungsfahrplan erstellen.
  3. Förderweg wählen: BAFA (Zuschuss) oder KfW (Kredit + Tilgungszuschuss bzw. Heizungszuschuss).
  4. Antrag stellen – vor Vertragsabschluss und Baubeginn.
  5. Umsetzen & dokumentieren.
  6. Nachweis einreichen & Zuschuss erhalten.

Fazit: Förderung lohnt sich – aber der Zeitpunkt zählt

Auch nach der Reform vom 21. Juli 2026 bleibt die Sanierungsförderung ein starker Hebel: 15 % plus iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen, bis zu 70 % für die neue Heizung und ein Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung. Weil viele Sätze schrittweise sinken, lohnt es sich, jetzt zu planen statt zu warten. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein sauber gestellter Antrag – hier begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur Auszahlung. Warum sich Sanieren gerade jetzt rechnet, lesen Sie auch in unserem Beitrag „Warum sich Sanieren 2026 mehr lohnt als Neubauen".
Fördermittel optimal ausschöpfen – wir übernehmen das für Sie
Von der Energieberatung über den Sanierungsfahrplan bis zum Förderantrag: Wir planen Ihre Sanierung so, dass Sie das Maximum an KfW- und BAFA-Förderung mitnehmen – alles aus einer Hand.