Architekt für denkmalgeschützte Gebäude
Im Denkmal ist mehr erlaubt, als die meisten Eigentümer annehmen. Entscheidend ist, wann Sie mit der Behörde sprechen, nicht ob.
Denkmalschutz heißt nicht einfrieren. Ziel des Schutzes ist der Erhalt des historischen Erscheinungsbildes und der originalen Substanz: innerhalb dieses Rahmens ist eine zeitgemäße Nutzung ausdrücklich erwünscht, denn ein Denkmal wird nur durch Nutzung dauerhaft erhalten.
Was Eigentümer teuer zu stehen kommt, ist selten der Denkmalschutz selbst. Es ist die Reihenfolge: Wer erst plant, dann beauftragt und zuletzt die Genehmigung sucht, verliert Zeit, Fördermittel und im Zweifel die steuerliche Abschreibung. Wir kehren die Reihenfolge um.
Als Architekturbüro aus Großmehring bei Ingolstadt planen und betreuen wir Sanierungen an Baudenkmälern, von der ersten Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bis zur Abnahme.